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E-Bike-Tuning: Unbedenklicher Speed-Spaß oder Schussfahrt in die Gesetzlosigkeit?

Tuningprodukte für das E-Bike sind verstärkt im Kommen. Durch Dongles und Chip-Tuning unterstützt der Motor bis 50 km/h. ElektroBIKE erklärt, wie E-Bike-Tuning funktioniert und ob der Geschwindigkeitsrausch rechtlich unbedenklich ist.

 

 

E-Bike-Modifizierung durch Chip-Tuning und Dongle-Sets

Die zwischen 140 und 200 Euro teuren Tuning-Sets basieren auf unterschiedlichen Funktionsweisen. Häufig finden sich so genannte Tuning-Dongles. Diese Modifizierungs-Sets bestehen aus einem Satz Kabel und Stecker. Die Funktionsweise des Dongles ist simple: ab einer Geschwindigkeit von 20 Km/h wird die auf dem Display angezeigte Geschwindigkeit halbiert. Somit schaltet die Motorunterstützung nicht bei 25 km/h ab, sondern erst bei realen 50 km/h. Auch das von Verbrennungsmotoren bekannte Chip-Tuning findet bei E-Bike-Antrieben Verwendung. Auch bei dieser Methode wird die angezeigte Geschwindigkeit manipuliert. Je nach Antriebssystem bestehen noch weitere Möglichkeiten, die maximale Unterstützung des E-Bike-Motors heraufzusetzen.

Das getunte E-Bike darf nicht auf die Straße, Garantie erlischt!

Gesetzliche Vorgaben bremsen E-Bike-Tuner jedoch aus. Ein durch Speed-Tuning modifiziertes E-Bike darf nicht im Geltungsbereich der StVZO bewegt werden. Heißt im Klartext: das getunte E-Bike darf nur auf Privatgrund gefahren werden. Die meisten Tuning-Sets können daher deaktiviert bzw. abmontiert werden, damit das E-Bike auch im öffentlichen Verkehr genutzt werden kann.

Dennoch verliert jeder Tuner die Garantieansprüche auf seinen E-Bike-Antrieb, wenn die Modifizierung einmal aktiviert wurde. AuchVersicherungsansprüche sind mit einem getunten E-Bike nicht gedeckt. Selbst bei unverschuldeten Unfällen können sämtliche Schadensersatzansprüche erlöschen.

Der nachträglich Ausbau des Tuning-Sets schützt nicht. Auch nachdem das Tuning-Zubehör entfernt wurde, können Fachleute den Einsatz entsprechender Modifizierungen nachweisen.

Antriebs-Hersteller warnen vor Sicherheitsrisiken

Hersteller der Antriebssysteme kennen die angebotenen Tuning-Sets. "Rechtlich sind uns jedoch die Hände gebunden", sagt Alexander Hülsmann von Derby Cycle (Impulse, Xion und Groove).

Derby Cycle versucht durch präventive Maßnahmen der Antriebs-Modifizierung entgegenzuwirken. "Wir sagen unseren Händlern ganz klar, dass sie sich strafbar machen, wenn sie in den Motor eingreifen", so Hülsmann. "Weiterhin haben wir bei unserem Antrieb Impulse 2.0 Änderungen vorgenommen, durch die das für den Vorgänger-Antrieb entwickelte Tuning-Set wirkungslos wird". Aber auch diese Maßnahme unterbindet die Antriebs-Modifizierung nicht dauerhaft. Im Internet werden inzwischen für den E-Bike-Antrieb Impulse 2.0 Tuning-Kits angeboten.

Auch Bosch rät vom E-Bike-Tuning ab. Der bekannte Mittelmotor-Hersteller versucht ebenfalls die Modifizierung seiner Antriebe durch technische Hürden zu unterbinden. Tamara Winograd, Pressesprecherin von Bosch eBike Systems macht noch auf ein weiteres Risiko aufmerksam"Wer ein Pedelec / S-Pedelec tunt und in den Verkehr bringt, wird rechtlich gesehen zum Fahrzeug-Hersteller und übernimmt damit die volle Produkthaftungsverantwortung".

E-Bike-Tuning kann als Straftat gelten

Wie groß die E-Bike-Tuning-Szene ist, lässt sich kaum ermitteln. Händlern zufolge sind Tuner meist jüngere Leute mit sportlichen Pedelecs, wie E-Mountainbikes.

Wer mit einem getunten E-Bike am Straßenverkehr teilnimmt, begeht nicht nur eine Ordnungswidrigkeit. "Wer ein E-Bike illegal schneller macht, muss mit denselben rechtlichen Folgen rechnen, wie jemand, der einen Motorroller tunt", sagt Günter Loos, Sprecher des Landesinnenminsteriums Baden-Württemberg. Dazu zählt z.B. die Straftat "Fahren ohne Versicherungsschutz", die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr geahndet wird.

Bei uns werden weder Tuningsets verbaut,und sind auch nicht erhältlich !

Am besten Finger Weg ! - SICHER ist SICHER -

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Neuer Bußgeldkatalog für Fahrradfahrer

Nicht nur Autofahrer sind von der Neuregelung des Flensburger Punktesystems betroffen. Im Zuge der Reformierung des Bußgeldkatalogs gibt es auch einige Änderungen für Fahrradfahrer. Sowohl die Höhe der Bußgelder, als auch die Anzahl der Punkte wurden neu geregelt.

Wurden für einen einfachen Rotlichtverstoß bisher 45 Euro fällig, müssen für dieses Vergehen fortan 60 Euro gebüßt werden. Ist die Ampel beim Überfahren bereits länger als eine Sekunde rot, sind sogar 100 Euro fällig.

Die Eintragungsgrenze wird von bisher 40 Euro auf 60 Euro angehoben. Dies bedeutet, dass es für Verstöße mit Bußgeld ab 60 Euro mindestens einen Punkt in Flensburg gibt.

Nach aktuell gültigem Bußgeldkatalog werden vier Tatbestände mit mindestens einem Punkt geahndet:

  • Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt (1 Punkt)
  • Missachtung des Rotlichts an der Ampel (1 Punkt)
  • Die Ampel war bereits länger als eine Sekunde rot (1 Punkt)
  • Bahnübergang trotz geschlossener (Halb)Schranke überquert (2 Punkte)

Der Tatbestand "Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig, dadurch Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt" bedeutet laut ADFC, dass ein Fahrrad beispielsweise ohne Bremse, ohne Licht oder ohne Klingel unterwegs ist, wobei die Verkehrssicherheit dadurch wesentlich beeinträchtigt ist.

 

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